Das elektronische Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) für beeidigte Übersetzer und Dolmetscher

Elektronischer Rechtsverkehr für Sprachmittler

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Digitale Übermittlung von Übersetzungen im elektronischen Rechtsverkehr


Beeidigte Übersetzer und Dolmetscher können im Rahmen des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) das elektronische Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) nutzen, um Dienstleistungen effizienter anzubieten. Mit dem eBO können beeidigte Übersetzer und Dolmetscher eine schnelle und sichere Kommunikation mit Gerichten, Behörden und anderen Organisationen herstellen. Das eBO ermöglicht ihnen, Nachrichten rechtssicher zu versenden und zu empfangen. Damit Sie jedoch den ERV nutzen können, benötigen Sie eine Sende- und Empfangskomponente, um Dokumente zu verwalten, zu organisieren und zu prüfen. arveo secom bietet hier einige herausragende Merkmale wie z.B. einen einfachen, ortsunabhängigen Zugang über den Internetbrowser ohne Software-Installationen oder Aktualisierungen, die automatische Verwaltung aller erforderlichen technischen Zertifikate durch EITCO sowie in Kürze die Integration der eIDAS-konformen Fernsignatur in Zusammenarbeit mit D-Trust, einem Unternehmen der Bundesdruckerei. Der Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer (BDÜ) Landesverband Bayern e.V. hat Sonderkonditionen mit EITCO zur Nutzung von arveo secom vereinbart, die allen Einzelmitgliedern aller Mitgliedsverbände des BDÜ e.V. offenstehen und hier beantragt werden können.

Übersetzungen digital an Gerichte und andere Behörden senden

Sind beeidigte Übersetzer und Dolmetscher aufgefordert, beglaubigte Übersetzungen anzufertigen, wie bspw. Geburtsurkunden, Dokumente für Eheschließungen wie Ledigkeitsbescheinigungen oder Scheidungsbeschlüsse, können diese ohne lästige Behördengänge elektronisch per Nachricht mit arveo secom rechtssicher übermittelt werden. Der Gesetzgeber hat für einige Berufsbereiche eine erweiterte Nutzung vorgesehen, und hier die ‚Berufsträgerschaft‘ nach §173 ZPO definiert.

Sie können als beeidigter Übersetzer oder Dolmetscher Ihr eBO sowohl während der Freischaltung, aber auch später, mit einem Antrag bei Ihrer zuständigen Bestellungskörperschaft in ein Berufsträgerschafts-eBO umwandeln lassen. 

Sonderkonditionen für BDÜ e.V.-Mitglieder

24,95 € inkl. MwST * pro Monat und eBO:

* zzgl. einmalige Einrichtungskosten in Höhe von 199,95 Euro inkl. MwSt. bei Vertragsabschluss

  • Zugang über Internetbrowser
  • 40 Nachrichten senden pro Monat (1 Nachricht max. 999 Dokumente und 200 MB)
  • Unbegrenzt Nachrichten empfangen
  • 5 GB Speicher zur Verwaltung Ihrer Nachrichten
  • Support über E-Mail, Hotline und Ticket
  • Wir erstellen und verwalten alle erforderlichen elektronischen Zertifikate für Sie
  • Sie erhalten eine Checkliste zur Anlage Ihres eBOs speziell für beeidigte Übersetzer und Dolmetscher
  • Optional: Integrierte, eIDAS-konforme Fernsignatur als qualifizierte elektronische Signatur (QeS) von D-Trust (ein Unternehmen der Bundesdruckerei-Gruppe), ab voraussichtlich Juli 2024, für 1,19 € inkl. MwSt je Signatur.

Sonderkonditionen für BDÜ-Mitglieder

Für die Registrierung in arveo secom zu den Sonderkonditionen benötigen Sie einen Angebotscode. Diesen erhalten Sie zusammen mit allen weiteren Informationen per E-Mail von uns, wenn Sie nachstehende Angaben an uns senden und der BDÜ Ihre Mitgliedschaft bestätigt. Ein Vertrag kommt erst durch die Registrierung für arveo secom zustande.

Der Vorteil ist, dass Ihre Berufsbezeichnung im Verzeichnisdienst hinterlegt wird und somit Empfänger sehen können, dass Sie zum Berufskreis der Übersetzer und Dolmetscher zählen. Weiterhin erfolgt die Eintragung Ihres eBO auf der Seite der Justiz. Auch sind Sie so in der Lage, deutlich mehr Personen im ERV zu adressieren, als es ein privates eBO ohne Berufsträgerschaft normalerweise ermöglicht.

Haben Sie spezielle Anforderungen an Ihr Postfach? Unsere maßgeschneiderten Standardtarife bieten die perfekte Lösung.

Einführung der qualifizierten elektronischen Signatur für Übersetzungen: Neue Möglichkeiten ab 2024

Der Gesetzgeber hat in vielen Rechtsbereichen die sogenannte Schriftform abgeschafft. Dies bedeutet, dass Schriftsätze keine Signatur mehr benötigen. Es handelt sich hierbei jedoch um die Anträge von Prozessbevollmächtigten. Die beeidigten Übersetzer und Dolmetscher sind jedoch Verfahrensbeteiligte, die beauftragt werden, eine Übersetzung zu erstellen. Diese Übersetzungen werden im Verfahren an die Prozessbevollmächtigten weitergeleitet. Es ist daher sinnvoll, eine QES (qualifizierte elektronische Signatur) an Ihre Übersetzung anzubringen, somit sind die Schriftsätze fest mit dem Signaturzeitpunkt und Ihrer Person verbunden.

Da es auch weiterhin Verfahren mit Schriftform gibt (§126 BGB) und auch die Wahrheitsbekundung der Schriftform unterliegt, bieten wir über arveo secom in Kürze auch die Signatur an. Zur Umsetzung konnten wir die D-Trust, ein Unternehmen der Bundesdruckerei, gewinnen. Ihnen wird voraussichtlich ab Juli 2024 möglich sein, zu Ihrem Vertrag als BDÜ-Mitglied optional auch Signaturen zu einem sehr attraktiven Preis von 1,19 € inkl. MwSt. je qualifizierter, elektronischer Fernsignatur zu erwerben. Weitere Informationen erhalten Sie als arveo secom Nutzer automatisch ab Verfügbarkeit der Signatur.

Optional bieten wir Ihnen folgende Unterstützungsleistungen an:

Einrichtungshilfe

Das eBO für beeidigte Übersetzer und Dolmetscher ist ein Berufsträgerschafts-eBO und muss von der Bestellungskörperschaft freigeschaltet werden. Die Bestellungskörperschaft ist das Oberlandesgericht oder Landgericht, das Sie zugelassen hat und Ihnen die Beeidigung zugesprochen hat. In unserem Service werden wir gemeinsam in einer Videokonferenz mit Ihnen auf Ihren Wunsch hin den Zugang zum eBO in arveo secom einrichten und Sie auf der Seite der Justiz bei der Registrierung Ihres eBO begleiten. Nach erfolgreicher Registrierung erstellen wir Ihren Antrag für die Bestellungskörperschaft, diesen Antrag können Sie dann Ihrem Gericht zusenden.

Für diese Leistung berechnen wir, sofern von Ihnen gewünscht, einen Betrag von 149,95 inkl. MwSt. Sie müssen die Buchung der Einrichtungshilfe jedoch vor der Ersteinrichtung mit uns durchführen, damit wir den gesamten Prozess begleiten können.

Alternativ können Sie Ihr Postfach auch im Selfservice über Ihren Internetbrowser einrichten. In diesem Fall klicken Sie auf den Button: „Angebotscode für Sonderkonditionen beantragen“. Nach erfolgreicher Prüfung Ihrer Mitgliedschaft im BDÜ e.V. erhalten Sie alle weiteren Informationen.

Ihre Frage zu unseren Services

Beratungsleistungen

Sofern Sie als größeres Büro, Verein, Unternehmen oder sonstige Organisationen die Einführung des elektronischen Behördenpostfachs planen, bieten wir im Vorfeld Beratungsleistungen zur Erarbeitung von Lösungsvorschlägen und Strategien zur technischen und organisatorischen Umsetzung sowie zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und Standards im Zusammenhang mit dem elektronischen Rechtsverkehr an.

Mit arveo secom Dokumente von überall aus versenden und empfangen

arveo secom bietet eine browserbasierte Sende- und Empfangskomponente für das eBO. Die intuitive Oberfläche von arveo secom ermöglicht das Senden von Dokumenten per Nachricht an Gerichte und andere Behörden. In der Nachricht werden die notwendigen Dokumente angehängt und die relevanten Daten wie Aktenzeichen, Sachgebiet und andere wichtige Informationen angegeben und versandt.

Benötigen Sie weitere Informationen zu arveo secom? Laden Sie jetzt unsere Broschüre herunter!

Funktionen im Überblick:

  • Komfortable Suche und Sortierung von Dokumenten.
  • Übersichtliche Verwaltung der Postein- und -ausgänge.
  • Integrierte Funktionen wie Anschreiben, E-Mail-Benachrichtigungen, Benutzerverwaltung und QeS.
  • Direktes Drucken von Dokumenten.
  • Strukturierte Adressverwaltung für Favoriten.
  • Flexibler & ortsunabhängiger Zugang zu Behörden.
  • Rechtssichere Fristenwahrung durch eBO-Protokollierung.
  • E-Signatur für das Unterschreiben in arveo secom.

Ihre Vorteile mit arveo secom:

  1. Rechtskonforme Übermittlung: Senden und signieren Sie Dokumente sicher und gesetzeskonform.
  2. Webbasierter Zugriff: Direkt im Browser nutzbar – von jedem Ort und Gerät nutzbar unter Windows, MacOS, IOS, Android
  3. Flexibles Preismodell: Bedarfsgerechte Tarife für unterschiedliche Anforderungen
  4. Keine Spezialhardware: Login mit Zugangsdaten und zweitem Faktor
  5. Uhrzeitunabhängiger Zugang: Einfacher Zugriff auf Ihr eBO von überall.
  6. Schlüsselfertiger Service: Komplettpaket inkl. Zertifikatserstellung
  7. Rechtssichere Kommunikation: Mit Behörden, Gerichten, Anwälten, Notaren und Steuerberatern
  8. Zentrale Datensicherung: Alle Nachrichten zentral gesichert
Dolmetscher mit Akten und Papierbergen auf dem Weg zum Gericht

 

Preisübersicht

Preistabelle arveo secom - 2024

* zzgl. einmalige Einrichtungskosten in Höhe von 201,68 Euro zzgl. MwSt. bei Vertragsabschluss

Jetzt eBO Standard-Tarif buchen

In 3 Schritten zum digitalen Schriftverkehr mit Justiz und Behörden

1. eBO-Registrierung

mit dem Rundum-Sorglos-Service – Standard-Tarif oder Sondertarif für Einzelmitglieder des BDÜ e.V. wählen und Vertrag online abschließen 

2. sicher identifizieren

mit der eID Ihres Personalausweises oder bei Ihrer Bestellungskörperschaft

3. digital kommunizieren

über arveo secom mit Behörden, Justiz, Rechtsanwälten, Notaren und Steuerberatern

FAQs

Wer kann arveo secom nutzen?

Sie können arveo secom als Privatperson, Organisation oder als Unternehmen nutzen, um einfach und schnell Ihren Schriftverkehr mit der Justiz, Behörden, Steuerberatern oder Rechtsanwälten rechtssicher und schriftformersetzend zu übermitteln. Damit erhalten Sie auch als beeidigter Dolmetscher oder Übersetzer, Sachverständiger, Betreuer oder auch als Verband, Verein oder Unternehmen einen einfachen und plattformunabhängigen Zugang zum elektronischen Rechtsverkehr mit der Justiz und den Behörden.

Sind meine Daten sicher?

Datenschutz spielt bei der Kommunikation mit personenbezogenen Daten eine zentrale Rolle. arveo secom ist DSGVO-konform und Ihre Daten werden verschlüsselt in Rechenzentren in Deutschland und den Niederlanden gespeichert. Die Kommunikation erfolgt verschlüsselt über das OSCI-Protokoll, dem technischen Protokollstandard für den Elektronischen Rechtsverkehr und für die Übertragung sensibler Daten und Dokumente in der öffentlichen Verwaltung.

Ist arveo secom eine zertifizierte Software?

arveo secom nutzt als Basis für die Ablage und Verwaltung aller Nachrichten und Dokumente die zertifizierte Plattform arveo, welche der Softwareprüfung gemäß IDW PS 880 und 330 unterzogen wurde und die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Buchführung in elektronischer Form erfüllt (GoBD). Der Zugang zum Elektronischen Rechtsverkehr erfolgt über ein von der Justiz registriertes und freigegebenes Drittprodukt unseres Partners, der Firma procilon GROUP.

Zu welchem Zweck dienen die Mitbenutzer im Businesstarif?

Mitbenutzer haben Zugriff auf das eBO-Postfach des Postfacheigentümers und können darüber Nachrichten versenden. Der Postfacheigentümer kann in den Protokollen einsehen, welcher Mitbenutzer welche Nachricht gesendet hat. Jeder Mitbenutzer erhält eigene Logindaten, die eine individuelle Authentifizierung und Nachverfolgbarkeit ermöglichen.

Was versteht man unter dem One-Time-Code bei der Anmeldung?

Bei der Anmeldung in arveo secom geben Sie nach Eingabe Ihrer E-Mail und Ihres Passworts ein Einmalpasswort (One-Time-Code) ein, das von einer 2-Faktor-Authentifizierungs-App (2FA) wie Google Authenticator oder Microsoft Authenticator generiert wird. Diese zusätzliche Sicherheitsstufe bestätigt Ihre Identität.

Ist die Nutzung von arveo secom auch im Ausland möglich?

Ja, dank unserer Cloud-Lösung können Sie arveo secom von überall aus nutzen. Sie sind nicht an einen bestimmten Ort oder ein Gerät gebunden und müssen keine Software installieren. Sie benötigen lediglich ein internetfähiges Gerät und Ihr Mobiltelefon zur Generierung des Einmalpassworts für die 2FA.

Auf welche Weise können versendete Dokumente qualifiziert signiert werden?

Dokumente können in arveo secom direkt qualifiziert signiert werden. Dafür benötigen Sie einen D-Trust Account. Falls Sie keinen haben, können Sie diesen einfach über die Kontoverwaltung in arveo secom einrichten.