White Paper: Die Zukunft des elektronischen Rechtsverkehrs
Wie Unternehmen, Organisationen und Privatpersonen das elektronisches Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) nutzen
Digital Dokumente via eBO übermitteln
Im Alltag fallen häufig Dokumente an, die mit Behörden, Notaren, Anwälten, der öffentlichen Verwaltung und insbesondere auch mit Gerichten, ausgetauscht werden müssen. Hierdurch entstehen Wartezeiten und Kosten. Aktuell erfolgt dieser Austausch häufig in Papierform oder per FAX, was zu Medienbrüchen führt bzw. nicht uneingeschränkt rechtsverbindlich ist.
Eine effiziente Lösung für dieses Problem bietet die Übermittlung von digitalen Dokumenten über eBO. Das eBO ermöglicht es, Dokumente in elektronischer Form sicher und schriftformersetzend auszutauschen, ohne die Notwendigkeit von Papier oder Faxgeräten.
eBO ab 2024 für professionelle Verfahrensbeteiligte verpflichtend
Heute ist der elektronische Rechtsverkehr aus der Rechtspraxis kaum mehr wegzudenken und steht einer stetig wachsenden Anzahl von Teilnehmenden zur Verfügung.
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Viele Teilnehmende nutzen bereits das eBO wegen der vielen praktischen Vorteile. Für einige ist die elektronische Kommunikation mit Gerichten und Justizeinrichtungen darüber hinaus bereits verpflichtend – oder wird es ab Januar 2024 sein.
Wer wird von der neuen Verpflichtung betroffen sein? Und was bedeutet sie in der Praxis? Dies und mehr über die Zukunft des ERVs erfahren Sie im White Paper.
Das erwartet Sie im White Paper:
- Hintergrund und Bedeutung des elektronischen Rechtsverkehrs
- eBO-Pflicht ab 2024: Rechtsgrundlagen und rechtliche Rahmenbedingungen
- Das elektronische Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) im Detail
- Implementierung und Nutzung des eBOs
- Entdecken Sie arveo secom – die eBO-Lösung von EITCO
FAQs
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