Elektronisches Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) nutzen

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Die eBO-Pflicht kommt ab 2024! Bleiben up-to-date und erfahren alles Wichtige

Das elektronische Bürger- und Organisationenpostfach nimmt mit neuen Regelungen ab 2024 viele Menschen in die Pflicht die Kommunikation mit Ämtern und Behörden digital zu nutzen.

Was bedeutet das in der Praxis? Wie funktioniert das eBO? Und welche Schritte sind für die Einrichtung des Postfachs erforderlich? Um diese Fragen zu klären, melden Sie sich einfach zu unserem Newsletter an.

Wir versorgen Sie regelmäßig mit den neusten Updates rund um den elektronischen Rechtsverkehr, das eBO, Fristen und gesetzlichen Änderungen sowie besonderen Konditionen für arveo secom, dem eBO-Kommunikationsclient.

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White Paper: Die Zukunft des elektronischen Rechtsverkehrs

Wie Unternehmen, Organisationen und Privatpersonen das elektronisches Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) nutzen

Aktuell senden Gerichte eine Aufforderung zur elektronischen Kommunikation über das eBO bereits an professionelle Verfahrensbeteiligte.

Für bspw. Gerichtsvollziehende,  beeidigte Sachverständigende und  Vormunde gilt ab 2024 die Pflicht zur Kommunikation mit Gerichten und mit Einrichtungen der Justiz über den elektronischen Rechtsverkehr (ERV).

Dies funktioniert über das elektronische Bürger- und Organisationenpostfach (eBO). Um das eBO nutzen zu können, bedarf es einer Sende- und Empfangskomponente wie bspw. arveo secom.

Wie genau die Nutzung des eBOs funktioniert und wie sich die Rechtsgrundlage konkret verändert, lesen Sie im White Paper.

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Checkliste - "Die eBO-Registrierung mit arveo secom"

Wie können Sie sich beim eBO registrieren?

Um das elektronische Behörden- und Organisationpostfach (eBO) nutzen zu können, müssen Sie dieses vorab einrichten.

arveo secom, die Software zur eBO-Nutzung, bietet neben den eigentlichen Funktionen einen weiteren Service: eine einfache Registrierung beim eBO! Wie das geht, erfahren Sie in unserer Checkliste „Die eBO-Registrierung mit arveo secom“.

Laden Sie hier Ihre persönliche Checkliste für einen schnellen Zugang zum eBO herunter:

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Webinar: arveo secom - einfach und rechtssicher Dokumente via eBO an Justiz und Behörden übermitteln

Digital Dokumente via eBO übermitteln

Im Alltag fallen häufig Dokumente an, die mit Behörden, Notaren, Anwälten, der öffentlichen Verwaltung und insbesondere auch mit Gerichten, ausgetauscht werden müssen. Hierdurch entstehen Wartezeiten und Kosten. Aktuell erfolgt dieser Austausch häufig in Papierform oder per FAX, was zu Medienbrüchen führt bzw. nicht uneingeschränkt rechtsverbindlich ist.

Sehen Sie sich jetzt unsere kostenfreie Webinaraufzeichnung an und erfahren Sie, wie einfach elektronischer Rechtsverkehr in der Praxis sein kann.

Was Sie im Webinar erwartet:

  1. Vorstellung der EITCO & der Referenten
  2. Elektronischer Rechtsverkehr (ERV) und das Wichtigste in Kürze
  3. Das müssen Sie zur Nutzung des elektronischen Bürger- und Organisationenpostfachs (eBO) wissen!
  4. Demo: arveo secom im Praxiseinsatz - Digital und schriftformersetzend Dokumente via eBO an Justizbehörden, Steuerberater, Anwälte und Notare übermitteln
  5. Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne!

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FAQs

Was bedeutet ERV?

Mit dem Begriff „Elektronischer Rechtsverkehr kurz: ERV“ wird die sichere, elektronische Kommunikation mit den Justizbehörden, inzwischen auch mit der Öffentlichen Verwaltung und weiteren Teilnehmergruppen bezeichnet.  Dokumente, die bislang ausgedruckt und in Papierform per Post oder Fax versandt werden mussten, können unter Einhaltung spezieller, rechtlicher Grundlagen in elektronischer Form übersandt werden.

Was ist das elektronische Bürger- und Organisationenpostfach (eBO)?

Seit 2022 gibt es zusätzlich zu den bereits genannten Postfächern das elektronische Bürger- und Organisationen-Postfach (eBO), welches auch Privatpersonen sowie Unternehmen, Vereinen und Organisationen eine Teilnahme am ERV ermöglicht. Es richtet sich gezielt an Organisationen, die häufig in rechtliche Schritte verwickelt sind, wie Gewerkschaften, Verbraucherzentralen oder Inkassodienstleister, aber auch an Bürgerinnen und Bürger sowie an Prozessbeteiligten wie zum Beispiel Sachverständigende, Dolmetschende und Betreuende. All diese Akteure können per eBO rechtsgültig und oftmals schriftformersetzend mit Behörden und mit der Justiz kommunizieren.

Was funktioniert das elektronische Bürger- und Organisationenpostfach (eBO)?

In seiner Funktionsweise ist das Postfach ähnlich wie klassische E-Mail-Programme – mit einem wichtigen Unterschied: Jedes eBO wird im Rahmen der Einrichtung eindeutig einer (juristischen) Person zugeordnet. Dadurch sind Nachrichten ihren Absendern eindeutig zuordbar. Dadurch kann die Authentizität von Dokumenten sichergestellt werden, was bei gerichtlichen Verfahren von großer Bedeutung ist.

Benötige ich eine Software, um das eBO zu nutzen?

Um das eBO nutzen zu können, bedarf es einer Sende- und Empfangskomponente eines Drittproduktherstellers. EITCO bietet ein passendes Produkt als Sende- und Empfangslösung an. Mit arveo secom können Sie sicher mit Behörden und Justiz kommunizieren, Nachrichten drucken und sicher archivieren. Außerdem bietet es Ihnen eine komfortable Suchfunktion und übersichtliche Adressverwaltung.

Wer kann arveo secom nutzen?

Sie können arveo secom als Privatperson, Organisation oder als Unternehmen nutzen, um einfach und schnell ihren Schriftverkehr mit der Justiz rechtssicher und schriftformersetzend zu übermitteln. Damit erhalten Sie z.B. auch als Sachverständiger, Dolmetscher, Übersetzer, Betreuer oder auch als Verband, Verein oder Unternehmen einen einfachen und plattformunabhängigen Zugang zum elektronischen Rechtsverkehr mit der Justiz und den Behörden.

Wie viel kostet arveo secom?

Die Preise liegen im Bereich zwischen 12 und 70 Euro inkl. MwSt. pro eBO und Monat, abhängig vom jeweils gewählten Volumentarif. Zusätzlich zum Monatsabonnement sind bei Vertragsabschluss einmalige Einrichtungskosten in Höhe von 240 Euro inkl. MwSt. zu entrichten.

Wann ist arveo secom erhältlich?

arveo secom steht Ihnen ab sofort zur Verfügung.

Einfach passenden Tarif wählen und Vertrag online abschließen, sicher mit dem Personalausweis online oder bei einem Notar vor Ort registrieren und schon können Sie über arveo secom digital mit Behörden, Justiz, Rechtsanwälten, Notaren und Steuerberatern kommunizieren.

Ist arveo secom eine zertifizierte Software?

arveo secom nutzt als Basis für die Ablage und Verwaltung aller Nachrichten und Dokumente die zertifizierte Plattform arveo, welche der Softwareprüfung gemäß IDW PS 880 und 330 unterzogen wurde und die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Buchführung in elektronischer Form erfüllt (GoBD). Der Zugang zum Elektronischen Rechtsverkehr erfolgt über ein von der Justiz registriertes und freigegebenes Drittprodukt unseres Partners, der Firma procilon GROUP.

Sind meine Daten sicher?

Datenschutz spielt bei der Kommunikation mit personenbezogenen Daten eine zentrale Rolle. arveo secom ist DSGVO-konform und Ihre Daten werden verschlüsselt in einem Rechenzentren in Deutschland und den Niederlanden gespeichert. Die Kommunikation erfolgt verschlüsselt über das OSCI-Protokoll, dem technischen Protokollstandard für den Elektronischen Rechtsverkehr und für die Übertragung sensibler Daten und Dokumente in der öffentlichen Verwaltung.