Neue Pflichten für Kreditinstitute im elektronischen Rechtsverkehr

Wie Banken sichere elektronische Zustellwege etablieren und regulatorische Anforderungen umsetzen

 

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Zwangsvollstreckung wird digital - sind Sie bereit? 

Die Zwangsvollstreckung steht vor einem digitalen Umbruch: Mit der Reform vom 19.03.2026 wird der elektronische Rechtsverkehr zur Pflicht und Kreditinstitute müssen spätestens ab 2027 einen sicheren Zustellweg für gerichtliche Dokumente bereitstellen.

Wer Fristen, Nachweise und Abläufe jetzt nicht auf digital umstellt, riskiert verpasste Zustellungen – mit allen rechtlichen Folgen. Die gute Nachricht: Mit dem richtigen Setup wird aus der Pflicht ein echter Effizienzgewinn.

Unser White Paper bringt es auf den Punkt: die gesetzlichen Anforderungen, die versteckten Risiken der Zustellfiktion und der Weg zu einer medienbruchfreien, automatisierten Verarbeitung – inklusive Erfolgsfaktoren und einem erprobten Lösungsansatz mit dem elektronischen Bürger- und Organisationenpostfach (eBO).

 

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Was Sie im White Paper erwartet:

 

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Häufig gestellte Fragen zum White Paper

Worum geht es in dem White Paper?

Das White Paper erklärt, welche neuen Pflichten für Kreditinstitute durch die Digitalisierung der Zwangsvollstreckung entstehen – insbesondere die verbindliche Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr und die Nutzung eines sicheren elektronischen Zustellwegs (z. B. über eBO).

Für wen ist das White Paper besonders relevant?

Für Entscheider und Fachverantwortliche in allen Bereichen, die Zustellungen verarbeiten, Fristen steuern oder die technische Umsetzung verantworten.

Ist das White Paper kostenlos?

Ja, das White Paper steht Ihnen als kostenloses Informationsangebot zur Verfügung.

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Regulatorische Pflichten für Banken

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