Neue Pflichten für Kreditinstitute im elektronischen Rechtsverkehr
Wie Banken sichere elektronische Zustellwege etablieren und regulatorische Anforderungen umsetzen

Zwangsvollstreckung wird digital - sind Sie bereit?
Die Zwangsvollstreckung steht vor einem digitalen Umbruch: Mit der Reform vom 19.03.2026 wird der elektronische Rechtsverkehr zur Pflicht und Kreditinstitute müssen spätestens ab 2027 einen sicheren Zustellweg für gerichtliche Dokumente bereitstellen.
Wer Fristen, Nachweise und Abläufe jetzt nicht auf digital umstellt, riskiert verpasste Zustellungen – mit allen rechtlichen Folgen. Die gute Nachricht: Mit dem richtigen Setup wird aus der Pflicht ein echter Effizienzgewinn.
Unser White Paper bringt es auf den Punkt: die gesetzlichen Anforderungen, die versteckten Risiken der Zustellfiktion und der Weg zu einer medienbruchfreien, automatisierten Verarbeitung – inklusive Erfolgsfaktoren und einem erprobten Lösungsansatz mit dem elektronischen Bürger- und Organisationenpostfach (eBO).
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Was Sie im White Paper erwartet:
Gesetzliche Änderungen im Überblick
Elektronischer Rechtsverkehr verständlich erklärt
Auswirkungen auf Banken
Erfolgsfaktoren für die Umsetzung
Blogbeiträge
Ab 01.01.2026 Pflicht: Die E-Akte kommt
Das müssen Gerichte und Verfahrensbeteiligte jetzt wissen
Elektronischer Rechtsverkehr
Digitaler Fortschritt für die Wohnungswirtschaft
Häufig gestellte Fragen zum White Paper
Das White Paper erklärt, welche neuen Pflichten für Kreditinstitute durch die Digitalisierung der Zwangsvollstreckung entstehen – insbesondere die verbindliche Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr und die Nutzung eines sicheren elektronischen Zustellwegs (z. B. über eBO).
Für Entscheider und Fachverantwortliche in allen Bereichen, die Zustellungen verarbeiten, Fristen steuern oder die technische Umsetzung verantworten.
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Regulatorische Pflichten für Banken
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