Checkliste E-Akte – Ihre fundierte Entscheidungsgrundlage

Checkliste - E-Akte arveo secom

Sind Sie bereit für die E-Akte?

Seit dem 01. Januar 2026 ist die elektronische Akte verpflichtend. Für gerichtlich angebundene Berufsgruppen bedeutet das: Der elektronische Rechtsverkehr wird zum verbindlichen Standard.

Unsere Checkliste führt Sie Schritt für Schritt durch die 12 zentralen Prüfpunkte, mit denen Sie die rechtlichen, organisatorischen und technischen Anforderungen vor der Einrichtung eines eBO-Postfachs sicher bewerten können - kompakt, praxisnah und rechtssicher. So gewinnen Sie eine verlässliche Entscheidungsgrundlage für Ihre Selbsteinschätzung, erkennen frühzeitig Handlungsbedarf und schaffen eine solide Basis für einen stabilen, medienbruchfreien Kommunikationsprozess im elektronischen Rechtsverkehr.

Sind Sie fit für den elektronischen Rechtsverkehr?

Elektronische Zustellung

Elektronische Zustellung ersetzt Papier vollständig 

Mit Einführung der E-Akte erfolgt die Kommunikation mit Gerichten verbindlich elektronisch. Papier, Fax und postalische Einreichungen verlieren im Justizverfahren ihre praktische Bedeutung.  

Fristen

Fristbeginn knüpft an den tatsächlichen Abruf an 

Bei Bereitstellung eines Dokuments im eBO beginnt die Frist grundsätzlich mit dem Abruf. Erfolgt die Zustellung gegen elektronisches Empfangsbekenntnis (eEB), ist der Zeitpunkt der Abgabe des eEB maßgeblich.  

Bearbeiter

Nicht nur Anwälte sind betroffen  

Auch quasi-professionelle Verfahrensbeteiligte – etwa (KFZ)-Sachverständige, Übersetzer oder Betreuer – sind regelmäßig in den elektronischen Rechtsverkehr eingebunden, sofern sie berufsbedingt mit Gerichten kommunizieren.  

Die wichtigsten Fragen vor der Einrichtung eines eBO-Postfachs

Bin ich als Sachverständiger oder Übersetzer automatisch vom elektronischen Rechtsverkehr betroffen?

Maßgeblich ist nicht die Berufsbezeichnung, sondern die regelmäßige Kommunikation mit Gerichten. Wer berufsbedingt Schriftsätze, Gutachten oder Stellungnahmen einreicht oder erhält, gilt als Verfahrensbeteiligter und ist in den elektronischen Rechtsverkehr eingebunden. 

Welche rechtlichen Anforderungen muss ein eBO erfüllen?

Die Lösung muss den gesetzlichen Vorgaben des elektronischen Rechtsverkehrs entsprechen, DSGVO-konform betrieben werden und eine nachvollziehbare Dokumentation ein- und ausgehender Kommunikation ermöglichen. Für die Aufbewahrung gelten zudem die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoBD). 

Muss das eBO-Postfach täglich geprüft werden?

Ja. Eine verspätete Kenntnisnahme schützt nicht vor Fristversäumnissen. Eine tägliche Postfachkontrolle sowie klar geregelte Vertretungen sind organisatorisch erforderlich.  

Benötige ich technische Vorkenntnisse für die Nutzung eines eBO?

Nein. Ein geeignetes eBO sollte browserbasiert, intuitiv bedienbar und ohne lokale Installationen nutzbar sein. Die fachliche Arbeit muss im Vordergrund stehen – nicht die IT-Komplexität.  

Worauf sollte ich bei der Auswahl eines Anbieters achten?

Entscheidend sind Rechtssicherheit, eine präzise Berechtigungssteuerung, lückenlose Protokollierung, die Integration qualifizierter elektronischer Signaturen (QeS) sowie ein verlässlicher, fachkundiger Support – insbesondere in fristkritischen Situationen.  

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