Sind Sie bereit für die E-Akte?
Seit dem 01. Januar 2026 ist die elektronische Akte verpflichtend. Für gerichtlich angebundene Berufsgruppen bedeutet das: Der elektronische Rechtsverkehr wird zum verbindlichen Standard.
Unsere Checkliste führt Sie Schritt für Schritt durch die 12 zentralen Prüfpunkte, mit denen Sie die rechtlichen, organisatorischen und technischen Anforderungen vor der Einrichtung eines eBO-Postfachs sicher bewerten können - kompakt, praxisnah und rechtssicher. So gewinnen Sie eine verlässliche Entscheidungsgrundlage für Ihre Selbsteinschätzung, erkennen frühzeitig Handlungsbedarf und schaffen eine solide Basis für einen stabilen, medienbruchfreien Kommunikationsprozess im elektronischen Rechtsverkehr.
Sind Sie fit für den elektronischen Rechtsverkehr?
Drei Gründe, warum E-Akte & eBO jetzt wichtig sind

Elektronische Zustellung ersetzt Papier vollständig
Mit Einführung der E-Akte erfolgt die Kommunikation mit Gerichten verbindlich elektronisch. Papier, Fax und postalische Einreichungen verlieren im Justizverfahren ihre praktische Bedeutung.

Fristbeginn knüpft an den tatsächlichen Abruf an
Bei Bereitstellung eines Dokuments im eBO beginnt die Frist grundsätzlich mit dem Abruf. Erfolgt die Zustellung gegen elektronisches Empfangsbekenntnis (eEB), ist der Zeitpunkt der Abgabe des eEB maßgeblich.

Nicht nur Anwälte sind betroffen
Auch quasi-professionelle Verfahrensbeteiligte – etwa (KFZ)-Sachverständige, Übersetzer oder Betreuer – sind regelmäßig in den elektronischen Rechtsverkehr eingebunden, sofern sie berufsbedingt mit Gerichten kommunizieren.
Blogbeiträge
Die wichtigsten Fragen vor der Einrichtung eines eBO-Postfachs
Maßgeblich ist nicht die Berufsbezeichnung, sondern die regelmäßige Kommunikation mit Gerichten. Wer berufsbedingt Schriftsätze, Gutachten oder Stellungnahmen einreicht oder erhält, gilt als Verfahrensbeteiligter und ist in den elektronischen Rechtsverkehr eingebunden.
Die Lösung muss den gesetzlichen Vorgaben des elektronischen Rechtsverkehrs entsprechen, DSGVO-konform betrieben werden und eine nachvollziehbare Dokumentation ein- und ausgehender Kommunikation ermöglichen. Für die Aufbewahrung gelten zudem die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoBD).
Ja. Eine verspätete Kenntnisnahme schützt nicht vor Fristversäumnissen. Eine tägliche Postfachkontrolle sowie klar geregelte Vertretungen sind organisatorisch erforderlich.
Nein. Ein geeignetes eBO sollte browserbasiert, intuitiv bedienbar und ohne lokale Installationen nutzbar sein. Die fachliche Arbeit muss im Vordergrund stehen – nicht die IT-Komplexität.
Entscheidend sind Rechtssicherheit, eine präzise Berechtigungssteuerung, lückenlose Protokollierung, die Integration qualifizierter elektronischer Signaturen (QeS) sowie ein verlässlicher, fachkundiger Support – insbesondere in fristkritischen Situationen.
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